Psychotherapie

ist die Behandlung der Seele. Sie ist indiziert, wenn ein Mensch Belastendes erlebt hat, das er alleine nicht verarbeiten konnte oder an sich störende oder belastende Verhaltensweisen wahrnimmt, die ihn daran hindern, ein erfülltes, zufriedenes und selbstbestimmtes Leben zu führen und sich seinen Fähigkeiten entsprechend zu entwickeln.

Die Motivation für eine Psychotherapie resultiert aus einem Leidenszustand, der sich über eine längere Zeit oder sogar Jahre entwickelt hat, in denen es dem Menschen nicht gelungen ist, selbst eine dauerhafte Verhaltensänderung mit dem Ziel der Zufriedenheit mit seinem Leben herbeizuführen. 

Heutzutage werden zwei große Psychotherapierichtungen unterschieden; die kognitive Verhaltenstherapie sowie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (und analytische Psychotherapie). Innerhalb dieser gibt es inzwischen mehrere hundert Psychotherapieformen bzw. –varianten.

Je nach Krankheitsbild kann die für die Behandlung der Störung als effizientere Methode angesehene Therapieform gewählt werden. So hat sich z. B. gezeigt, dass die Behandlung einer Zwangsstörung durch eine verhaltenstherapeutische Behandlung erfolgreicher verläuft, während eine Persönlichkeitsstörung eher durch eine tiefenpsychologische Psychotherapie behandelt werden kann.

Im Rahmen der probatorischen Gespräche (für welche die Krankenkasse die Kosten übernimmt), werden wir verschiedene Themenfelder (z. B. Biographie, aktueller Gesundheitszustand und stattgehabte Erkrankungen körperlicher und seelischer Natur sowie aktuelle Beschwerden, eingenommene Medikamente, berufliche Situation, Partnerschaft und Familie) beleuchten und erste Problembereiche herausarbeiten. Sofern die Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung besteht kann dann ein Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden.